Wohnungseigentum als Kapitalanlage

24.06.2021
Lesezeit ca. 1 min
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Sie möchten eine Immobilie als Kapitalanlage kaufen? Oder Sie sind bereits Vermieter? In unserer Blogreihe über das Wohnungseigentum finden Sie grundlegende Informationen, die für Sie als Vermieter interessant sein dürften. Wir beginnen mit der Nebenkostenabrechnung und beleuchten umlagefähige und nicht umlagefähige Betriebskosten sowie die Fristen für die Zahlung und Erstellung der Abrechnung.

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24.06.2021
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Grundlegende Informationen für Vermieter zur Nebenkostenabrechnung. Man unterscheidet zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Betriebskosten. Die umlagefähigen können auf den Mieter umgelegt werden, sofern dies korrekt im Mietvertrag vereinbart wurde. Die nicht umlagefähigen Betriebskosten sind immer vom Vermieter zu tragen.
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