Um die Höhe der jährlichen Zuführung zur Instandhaltungsrücklage
rechnerisch abzuschätzen, wird häufig die Peterssche Formel verwendet.
Diese wurde empirisch ermittelt und beruht auf der statistischen
Auswertung der tatsächlichen Instandhaltungskosten von Gebäuden.
Die Formel basiert auf der Annahme, dass innerhalb von 80 Jahren
der 1,5-fache Wert der Herstellungskosten des Gebäudes für die
Instandhaltung anfallen. Die Herstellungskosten eines Gebäudes
beinhalten beispielsweise Baukosten, den Architekt, Baugenehmigung,
Bauplanungskosten und weitere Kosten. Laut Peters entfallen
nun 65-70% der gesamten Instandhaltungskosten auf das
Gemeinschaftseigentum im Falle eines in Wohneigentum geteilten Gebäudes.
Der Rest geht zu Lasten des einzelnen Eigentümers und wird somit
für das Sondereigentum verwendet.
Die Berechnung nach der Petersschen Formel wird wie folgt durchgeführt:
$$\text{IR pro Jahr} = \frac{1,5\times\text{HK}}{80 \ \text{Jahre}} $$
IR = Instandhaltungsrücklage pro Quadratmeter (m2)
HK = Herstellungskosten pro Quadratmeter (m2)
Die Instandhaltungsrücklage pro Jahr und pro Quadratmeter (m2) für die
Gemeinschaft berechnet sich nun laut Peters wie folgt:
$$\text{IRG pro Jahr} = \frac{\text{IR pro Jahr}\times 70 \%}{100 \%}$$
IRG = Instandhaltungsrücklage pro m2 für die Gemeinschaft
Der Gesamtbetrag der Instandhaltungsrücklage pro Jahr für die Gemeinschaft ergibt sich durch
Multiplikation mit der Gesamtfläche:
$$\text{GG pro Jahr} = \text{IRG pro Jahr}\times \text{GW}$$
GG = Gesamtbetrag der Instandhaltungsrücklage für die Gemeinschaft
GW = Gesamtwohnfläche
Verwenden Sie gerne unseren obigen Online Rechner, um diese Rechnung zu
machen. In den Ergebnissen wird Ihnen die Instandhaltungsrücklage sowohl für die
Gemeinschaft als auch für das Sondereigentum angezeigt und als Gesamtwerte
sowie als Werte pro Quadratmeter ausgerechnet.